EScooter

Mini - Elektroroller
beachten Sie die rechtlichen Voraussetzungen
!!!

"Das ideale und alternative Fortbewegungs- und Transportmittel für Umwelt und für alle, die mobil bleiben wollen"

Mit diesem Slogan werben Firmen in den Medien und auch im Internet für Ihr neustes Produkt, den Elektroroller

Dem Aussehen nach ein " Spielzeugroller " , mit einer Stange und einem Sattel versehen, erreichen sie, angetrieben von einem Elektromotor, in der Regel Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h.

Entgegen den Werbeangaben sind alle Elektroroller über 6 km/h:
  • betriebserlaubnispflichtig
  • versicherungspflichtig

Das heißt, alle Elektroroller ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz dürfen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nicht benutzt werden.

Leider verschweigen viele Händler, dass die meisten auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge deutlich schneller als 6 km/h sind !!

prüfen Sie die tatsächlichen Gegebenheiten :

Liegt eine Betriebserlaubnis vor gelten folgende Voraussetzungen:
  • Mindestalter 15 Jahre ( § 10 FeV )
  • Personen, die nach dem 01.04.65 geboren sind benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein
  • Vor dem 01.04.65 geborene Mofa-Fahrer benötigen weder einen Führerschein, noch eine Mofa-Prüfbescheinigung
  • keine Schutzhelmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen ( 6. Ausnahmeverordnung zur StVO v. 24.03.94 )
  • Beleuchtungspflicht ( Fahren mit Abblendlicht § 17 StVO)
  • Straßenbenutzungspflicht ( nicht Gehwege, Radwege nur wenn diese für Mofa freigegeben sind )
  • Versicherungspflicht

Bildbeispiel eines zulassungsfähigen E-Rollers mit Betriebserlaubnis
Liegt keine Betriebserlaubnis vor:

Aufgrund der fehlenden Betriebserlaubnis ist nicht erkennbar, ob es sich um

  • ein Mofa ( Mindestalter 15 Jahre )

oder

  • ein Kleinkraftrad ( Mindestalter 16 Jahre, Führerschein der Klasse M / Klasse 4 erforderlich )

handelt.

Bedenken Sie, es handelt sich um Straftaten und keineswegs um "geringfügige Verstöße", wenn Sie ein Fahrzeug mit mehr als 6 km/h auf öffentlichen Straßen betreiben, ohne die zulassungs- und führerscheinrechtlichen Bedingungen erfüllt zu haben.

Quelle: Polizei NRW

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