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In Fahrschulen taucht immer wieder die Frage auf, wie sich ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer, das seit 1. April mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird, auf den Führerschein auf Probe auswirkt.
Wie Regierungsdirektor Christian Weibrecht vom Bundesministerium für Verkehr bestätigt, liegt hinsichtlich der Fahrerlaubnis auf Probe ein so genannter „B“-Verstoß gemäß Anlage 12 FeV vor, da eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG begangen worden ist, die nicht in der Liste der „A“-Verstöße auftaucht. Bei einem einzigen Verstoß gegen das Handy-Verbot muss der Fahranfänger also nicht gleich zur Nachschulung.
(sym, 25.08.04)
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