Führerscheinklassen

Übersicht der Führerscheinklassen:

Klasse

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Unterlagen und Nachweise
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Mindestalter

  • Vorbesitz

  • Eingeschlossene Klassen

  • Ausbildung

  • Prüfung

Pkw-Klassen B, BE

B

  • Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

    • Anhänger bis 750 kg zG1)

    • Anhänger über 750 kg zG1),
      wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

 

BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

 

Motorradklassen A, A1, M, Mofa

Mofa

Mofa

  • maximal 25 km/h bbH2),

  • einsitzig,

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

  • Lichtbild

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung

M

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Motorrad

  • maximal 45 km/h bbH2),

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

A1

LEICHTKRAFTRÄDER

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Motorrad

  • bis 125 ccm Hubraum und

  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.

A
beschränkt

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Motorrad

  • bis 25 kW Motorleistung und

  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

 

A
unbeschränkt

SCHWERE KRAFTRÄDER

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 25

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Motorrad

  • über 25 kW Motorleistung oder

  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Klasse S

S

Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
     

  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
     

  • mit Motoren-/Antriebsarten:
     

    • Fremdzündungsmotor
      (z.B. Benziner)
      Hubraum max. 50 ccm
       

    • andere Verbrennungsmotoren
      (z.B. Diesel)
      max. 4 kW Nutzleistung
       

    • Elektromotor
      max. 4 kW Nenndauerleistung

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung