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Aufbauseminar

ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)

„ASF“ ist ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten.

Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, wirst Du von Deinem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) dazu aufgefordert (= keine freiwillige Teilnahme, sondern Pflicht), ein „ASF-Seminar" zu besuchen. Hierzu wird Dir eine Frist gesetzt.

Je nach der Schwere des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein „ASF-Seminar" angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie der Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) findest Du im Internet beim Kraftfahrtbundesamt unter: www.kba.de (hier „Punktekatalog").

Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre.

Kommst Du der Anordnung des Straßenverkehrsamtes, ein „ASF-Seminar" zu besuchen, nicht nach, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs.3 StVG). Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen trotz Teilnahme an einem „ASF-Seminar" und einer Wiederholungsprüfung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.

Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.

ASF-Seminar-Termine
Kurstermine
1. Sitzung
Di., 16.11.2021
19.00 Uhr
Fahrprobe
nach Vereinbahrung
nach Vereinbahrung
2. Sitzung
Di., 23.11.2021
19.00 Uhr
3. Sitzung
Fr., 26.11.2021
19.00 Uhr
4. Sitzung
Di., 30.10.2021
19.00 Uhr

Gesamtpreis: € 349,–

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